AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen
AGB Firma: Franek&Eibl Gmbh Adnet 132a 5421 Adnet
UID Nr. ATU44836406 Firmenbuch Nr. 171324y Tel. +436245/85074-0 mailto:alles@passt.at
1. Allgemeines
1.1. Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden.
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
1.2. Kunden sind sowohl Verbraucher iS des KSchG als auch Unternehmer. Abweichende,
entgegenstehende oder ergänzende All-gemeine Geschäfts-bedingungen werden,
selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird
ausdrücklich schriftlich vereinbart.
2. Vertragsschluss
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische sowie sonstige
Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2.2. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Bei einer auf
elektronischem Wege bestellten Ware werden wir den Zugang der Bestellung des
Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine
verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung stellt nur dann
eine Annahmeerklärung dar, wenn wir dies ausdrücklich erklären.
2.3. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsanbot innerhalb von einer
Woche anzunehmen. Bei auf elektronischem Wege bestellter Ware sind wir
berechtigt, die Bestellung innerhalb von drei Werktagen nach Eingang bei uns
anzunehmen.
2.4. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus unserer
Leistungsbeschreibung in den Vertragsunterlagen. Nachträgliche Änderungen des
Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. Die in Angeboten,
Prospekten, Preislisten, etc. enthaltenen Daten stellen keine zugesicherten und/oder
garantierten Eigenschaften dar.
3. Zahlung/Stornogebühr
3.1. Sofern nichts anderes vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, binnen 8 Tagen nach
Erhalt der Leistung den Preis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in
Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe
von 6% zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in
Höhe von 9,2% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
3.2. Wir behalten uns das Recht vor, einzelne vom Kunden gewünschte Zahlungsarten
auszuschließen. Insbesondere werden von uns Wechsel nur mit ausdrücklicher
schriftlicher Zustimmung und nur unter Vorbehalt zahlungshalber entgegengenommen
und gelten bis zu ihrer gänzlichen Einlösung nicht als endgültige
Bezahlung.
3.3. Alle Spesen, Gebühren und Kosten gehen, auch bei Weitergabe oder Prolongation
zu Lasten des Kunden. Für rechtzeitige Vorlage, Protest und/oder Nichteinlösung eines
Wechsels übernehmen wir keine Haftung.
3.4. Der Unternehmer hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.
3.5. Der Verbraucher hat ein Recht zur Aufrechnung nur für den Fall unserer
Zahlungsunfähigkeit oder für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang
mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, die gerichtlich festgestellt oder
durch uns anerkannt worden sind.
3.6. Der Unternehmer ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt. Dies gilt
insbesondere auch wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche.
3.7. Tritt der Kunde ungerechtfertigt vom Kaufvertrag zurück, ist der Kunde verpflichtet,
eine 30%-ige Stornogebühr zu bezahlen. Die Stornogebühr unterliegt nicht dem
richterlichen Mäßigungsrecht. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche
bleibt hievon unberührt.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises
vor, unabhängig von einer allfälligen Weiterveräußerung durch den Kunden.
4.2. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware zu
unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von
etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Einen Besitzwechsel der
Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat uns der Kunde unverzüglich
anzuzeigen.
4.3. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei
Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
5. Geistiges Eigentum
5.1. Sämtliche von uns ausgearbeiteten Zeichnungen, Entwürfe, Pläne oder Unterlagen
ähnlicher Art bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwertung, Vervielfältigung
bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Bei Verwendung ohne unsere
Zustimmung und ohne Auftragserteilung sind wir zur Geltendmachung einer
Konventionalstrafe von 30% der Angebotssumme berechtigt, wobei das richterliche
Mäßigungsrecht ausdrücklich ausgeschlossen wird. Die Geltendmachung
weitergehender Ansprüche bleibt hievon unberührt.
5.2. Von uns zur Verfügung gestellte Muster, Kataloge, Prospekte bleiben in unserem
Eigentum und sind über Aufforderung an uns zurückzusenden. Eine Weitergabe
derartiger Gegenstände ist ausdrücklich untersagt.
6. Ausübung des Wiederrufrechtes für Konsumenten
6.1. Rücktrittsrecht:
Hat der Konsument seine Vertragserklärung nicht in den von der Franek&Eibl GmbH für deren
geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen abgegeben, so kann der
Konsument von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten.
In diesem Fall hat er das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den
Vertrag zu widerrufen. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag an dem der
Konsument oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware
in Besitz genommen hat. Im Falle eines Dienstleistungs-vertrages beginnt die
Rücktrittsfrist ab dem Tag des Vertragsabschlusses
6.2. Ausnahmen vom Rücktrittsrecht:
Das Rücktrittsrecht gilt jedoch insbesondere nicht bei der Bestellung von Waren, die
nach ihren Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die
persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Verlangt der Konsument ausdrücklich –
nach Bestätigung seiner Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechtes – dass wir vor
Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnen sollen, verliert
er bei vollständiger Leistungserbringung noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist das
Rücktrittsrecht.
Der Konsument hat weiters kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über dringende
Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen er uns ausdrücklich zu einem
Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert hat. Erbringen wir bei einem
solchen Besuch weitere Dienstleistungen, die er nicht ausdrücklich verlangt hat, oder
liefern Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als
Ersatzteile benötigt werden, so steht ihm hinsichtlich dieser zusätzlichen
Dienstleistungen oder Waren das Rücktrittsrecht zu.
6.3. Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss die Franek&Eibl GmbH über den Entschluss, den
Vertrag zu widerrufen, schriftlich, informiert werden. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist
reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittrechtes vor Ablauf
der Rücktrittsfrist abgesendet wird.
6.4. Folgen des Rücktritts:
Wird der Vertrag widerrufen, haben wir alle erhaltenen Zahlungen binnen 14 Tagen
ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Rücktritt des Vertrages
bei uns eingegangen ist. Wir können jedoch die Rückzahlung verweigern, bis wir die
Waren wieder zurückerhalten haben oder bis der Nachweis erbracht wurde, dass die
Waren zurückgesandt wurden, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
6.5. Die Kosten der Rücksendung der Ware werden vom Konsumenten getragen.
7. Gewährleistung
7.1. Der Kunde hat grundsätzlich die Wahl, ob die Verbesserung oder ein Austausch
erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die gewählte Abhilfe zu verweigern, wenn sie
unmöglich ist oder für uns, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem
unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
7.2. Bei Unternehmern leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl
Gewähr durch Verbesserung oder Austausch.
7.3. Ist eine Verbesserung nicht möglich oder tunlich, kann der Kunde grundsätzlich nach
seiner Wahl Preisminderung oder, sofern es sich nicht nur um einen geringfügigen
Mangel handelt, Wandlung des Vertrages verlangen.
7.4. Unternehmer müssen die gelieferte Ware innerhalb einer angemessenen Frist auf
Mängel untersuchen und uns diese innerhalb einer Frist von drei Tagen ab Empfang
der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des
Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
7.5. Verdeckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung
schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
7.6. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchs-voraussetzungen,
insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels
und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
7.7. Die Geltung von § 924 S 2 ABGB und § 933b ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
7.8. Wir geben gegenüber unseren Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab.
Herstellergarantien bleiben hievon unberührt.
8. Haftungsbeschränkung
8.1. Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungs-gesetzes beschränkt sich
unsere Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte
Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten
Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den
Kunden sind ausgeschlossen.
8.2. Gegenüber Verbrauchern gilt die Haftungsbeschränkung für leichte Fahrlässigkeit
nicht. Weiters gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nicht bei Schäden
an uns zur Bearbeitung übergebenen Sachen.
8.3. Schadenersatzansprüche oder Aufhebung des Vertrages wegen verspäteter
Lieferung sind jedenfalls ausgeschlossen, wenn uns nicht grobe Fahrlässigkeit
nachgewiesen wird oder wenn der Lieferverzug außerhalb unseres Einflussbereiches
liegt (Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Material-mangel, Lieferverzug
Hersteller/Sublieferant, usw.).
9. Schlussbestimmungen
9.1. Es gilt österreichisches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine
Anwendung. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem
Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Sitz örtlich und sachlich
zuständige österreichische Gericht vereinbart. Ist der Kunde ein Verbraucher, gilt
dieser Gerichtsstand nur dann als vereinbart, wenn der Kunde in diesem
Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der
Beschäftigung hat oder wenn der Kunde im Ausland wohnt.
9.2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser
AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame
Regelung wird bei Verträgen mit Unternehmern durch eine Regelung ersetzt, deren
wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt.
10. Wichtige Hinweise zu unseren Produkten:
10.1. Holz ist ein natürlicher Werkstoff mit besonderen Eigenschaften und kann trotz
Verwendung von gut gelagertem Holz nicht ausgeschlossen werden, dass
Holzmaterial – insbesondere Paneele, Massivholzplatten, 3-Schicht- und
Sperrholzplatten – schwindet bzw. sich verziehen kann und typischerweise
Verfärbungen bzw. Farbveränderungen sowie Farb- und Holzstrukturabweichungen
eintreten können.
Derartige Veränderungen stellen keinen Mangel dar, sondern sind Zeichen der
Echtheit des Werkstoffes Holz.
10.2. Auch bei der Verwendung von Altholz kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich
der Werkstoff leicht verzieht und schwindet. Ebenso sind Äste, Wirbel und
Ungleichmäßigkeiten sowie Wind- und Schwundrisse typische Merkmale von
Althölzern, welche keinen Mangel darstellen. Durch verschiedene Wuchsarten von
Hölzern (Althölzern) treten bei gebeizten Oberflächen Farbunterschiede auf und stellt
dies ebenso keinen Mangel dar.
10.3. Altholzdielen sind teilweise gewurmt, mit natürlichen Rissen und Ausstoppelungen aus
Holzästen und Flicken. Risse, sowie kleinere Ausbrüche werden mit Stuckkitt
geschlossen. Altholzdielen sind in ihrer Art farblich sehr unterschiedlich, weswegen
jeder Boden und jede Wand, die mit Altholzdielen versehen wird, einzigartig bleibt.
Unterschiedliche Struktur- und Farbunterschiede liegen in der Natur des Werkstoffes
Holz und stellen keinen Mangel dar. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, eine
durchschnittliche Raumluftfeuchtigkeit von 50–60% einzuhalten, um das „Arbeiten“
des Holzes (Quellen und Schwinden) so gering wie möglich zu halten.
11. Weiters kann für folgende Punkte keine Gewährleistung übernommen werden:
11.1. Schäden durch unterlassene Wartungsarbeiten an Beschlägen und gängigen
Bauteilen (ölen oder fetten).
Abdichtungen sind zu kontrollieren. Silikonfugen sind Wartungsfugen. Außenanstriche
bei Wandverkleidungen, Fenstern etc. sind je nach Lack oder Lasurart und
Witterungseinfluss nachzubehandeln.
11.2. Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit
der Bauteile beeinträchtigen! Verschleißteile haben nur die dem jeweiligen Stand der
Technik entsprechende Lebensdauer.
12. Von der Gewährleistung sind insbesondere ausgeschlossen:
12.1. Vom Kunden beigestellte Waren.
12.2. Schäden, die sich aus Mängeln im Bestand (z.B. schadhaftes Mauerwerk,
Baufeuchte, Baumängel, etc.) ergeben.
12.3. Die Verträglichkeit der verwendeten Materialien mit anderen Teilen oder
Eigenschaften des einzurichtenden Raumes, wie z.B. Einrichtungsgegenstände,
Lichtfarben, Heizung, Luftbefeuchter und dgl.
12.4. Verformung und Rissbildung verwendeter Massivhölzer.
12.5. Die Funktion des Liefergegenstandes und die Tauglichkeit des hierbei verwendeten
Materials, wenn die Konstruktion vom Kunden oder seinem Bevollmächtigen (z.B.
Architekten) erstellt wurde.
12.6. Geringfügige Abweichungen der Farbtöne und Oberflächen bzw. Furnierstruktur der
einzelnen Liefergegenstände.